Ergotherapie in der Geriatrie (Altersheilkunde)

Was ist das Ziel?

  • Im Mittelpunkt steht der alternde Mensch. Patienten dieser Altersgruppe leiden
    häufig unter komplexen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit
    durch Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität).
  • Ihre akuten oder chronischen Krankheitsbilder beziehungsweise deren Krankheitsfolgen
    bestimmen die ergotherapeutischen Maßnahmen. Diese werden nicht selten auch noch durch
    Veränderungen im sozialen Umfeld (z.B. Verlust des Lebenspartners) und der Wohnsituation
    (z.B. Umzug in ein neues Wohn- und Lebensumfeld) beeinflusst.
  • Altersbedingte physiologische Funktionseinschränkungen stören das gesundheitliche Gleichgewicht.
    Jede zusätzliche Störung oder Erkrankung ist somit eine erhebliche physische, psychische und
    soziale Belastung.
  • Die Ergotherapie in der Geriatrie stellt sich diesen Besonderheiten. Hierbei werden i.d.R. auch
    (pflegende) Angehörige einbezogen, beraten und angeleitet.
  • Die Ziele sind grundsätzlich immer handlungs- und alltagsorientiert.

Bei welchen Krankheitsbildern kann Ergotherapie helfen?

  • Dementielle Erkrankungen/Alzheimer
  • Einschränkungen im ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens)
  • Schädel-Hirn Trauma
  • Morbus Parkinson und andere neurologische Erkrankungen
  • Altersdepression
  • Degenerative Erkrankungen des Skelettsystems

Leistungen der Ergotherapie in der Geriatrie?

  • Erlangung größtmöglicher Selbständigkeit, um Pflegebedürftigkeit zu mindern oder auszuschließen
  • Wiederherstellung verloren gegangener Funktionen
  • Förderung motorisch-funktioneller Fähigkeiten, zur Förderung der Mobilität und Geschicklichkeit
  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Verbesserung der Wahrnehmungsverarbeitung
  • Aktivierung geistig kognitiver und neuropsychologischer Fähigkeiten
  • Förderung der Alltagsbewältigung, wie zum Beispiel Trinken, Körperpflege

Wie werden ergotherapeutische Behandlungen abgerechnet?

  • Ergotherapeutische Behandlungen sind verschreibungspflichtig und erfolgen auf der Basis von
    Verschreibungen durch die behandelnden Ärzte / Kinderärzte.
  • Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die entsprechenden Krankenkassen. Die Lernwerkstatt hat
    entsprechende Zulassungen für alle Kassen.
  • Siehe hierzu auch "Kassenzulassung"