Ergotherapie in der Pädiatrie (Kinderheilkunde)

Was ist das Ziel?

  • Eine ergotherapeutische Behandlung bei Kinder und Jugendlichen ist hilfreich, wenn die natürliche
    Entwicklung verzögert ist, sie in Ihrer Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder
    sogar von einer Behinderung bedroht sind.
  • Ziel ist eine Verbesserung / Entwicklung der sensomotorischen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten.
    Diese Unterstützung schafft eine Grundlage für die angemessene Handlungsfähigkeit der Kinder und
    Jugendlichen im Alltag. Das Alltags- und Spielgeschehen und die individuellen Fähigkeiten dieser Kinder
    und Jugendlichen bilden die Grundlagen für eine ergotherapeutische Behandlung.

Welche Kinder und Jugendliche benötigen ergotherapeutische Behandlung?

Im pädiatrischen Bereich werden Kinder mit folgenden Auffälligkeiten und Diagnosen behandelt:

  • Entwicklungsstörungen und Entwicklungsverzögerungen
  • Koordinationsstörungen der Grob-,Fein- und Graphomotorik
  • Störungen der visuellen und auditiven Wahrnehmung
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen (AD(H)S)
  • Störungen des Körperschemas
  • Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensstörungen
  • Formen des Autismus
  • Taktile Hyper-und Hyposensibilität
  • Neuropädiatrische Erkrankungen und Bewegungsstörungen
  • Schulprobleme

Wie werden ergotherapeutische Behandlungen abgerechnet?

  • Ergotherapeutische Behandlungen sind verschreibungspflichtig und erfolgen auf der Basis von
    Verschreibungen durch die behandelnden Ärzte / Kinderärzte.
  • Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die entsprechenden Krankenkassen. Die Lernwerkstatt hat
    entsprechende Zulassungen für alle Kassen.
  • Siehe hierzu auch "Kassenzulassung"